Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG der Einkommensteuer und werden als Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (oder umgekehrt) ermittelt, wobei für die Ermittlung der Einnahmen und der Werbungskosten das Zufluss- und Abflussprinzip gem. § 11 EStG gilt.
Immobilien sicher vermieten
Immobilien vermieten erscheint auf den ersten Blick recht einfach, entpuppt sich in der Praxis jedoch immer öfter als Reinfall, weil sich der Mieter als unzuverlässig und insolvent erweist.