Betriebsnummer

Mittels der Betriebsnummer werden Arbeitgeber im Kontakt und Datenaustausch mit den Trägern der Sozialversicherung eindeutig identifiziert.

Darüber hinaus dient die Betriebsnummer zur Zuordnung der Beitragszahlungen zu einem bestimmten Arbeitgeber. Die achtstellige Betriebsnummer ist essentielle Voraussetzung, um als Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seine Meldepflichten im automatisierten Meldeverfahren ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Anmeldung neuer Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse oder geringfügig Beschäftigter bei der Minijob-Zentrale. Vor der Einstellung von Arbeitnehmern ist die rechtzeitige Beantragung einer Betriebsnummer daher unverzichtbar, insbesondere in den Branchen, in denen die Pflicht zur Sofortmeldung neuer Arbeitnehmer gilt. Hierbei ist zu beachten, dass zwischen schriftlichem Antrag und Erteilung der Betriebsnummer rund 4 Arbeitstage liegen können. Auch für die Verbuchung und Zuordnung der Beitragszahlungen zu den entsprechenden Arbeitgebern ist die Betriebsnummer systemnotwendig. Darüber hinaus hat die Betriebsnummer auch wichtige statistische Zwecke für Wirtschaft und Politik. Für die Vergabe der Betriebsnummer und die Erfassung der hierfür erforderlichen Daten eines Arbeitgebers ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zuständig.




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