Kleinunternehmer
Kleinunternehmer ist keine besondere Rechtsform des deutschen Rechts, sondern vielmehr ein besonderes Institut des Umsatzsteuerrechts in Deutschland, das es Unternehmen mit niedrigen Umsätzen pro Jahr ermöglicht, wie ein Nichtunternehmer behandelt zu werden. Im Einzelnen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen in der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG geregelt, wobei in erster Linie eine umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung der Kleinunternehmer mit Nichtunternehmern im Sinne einer Verwaltungseinfachung bezweckt ist. In der Regel wird das gewährte Wahlrecht zu Beginn der Selbständigkeit bzw. Unternehmensgründung innerhalb des Fragebogens des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung ausgeübt.
Aus der Entscheidung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG folgt für den entsprechenden Unternehmer in der Praxis, dass
- in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen wird,
- kein Recht zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer besteht und
- während des laufenden Jahres keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind.
Die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung sind an gewisse Umsatzgrenzen gekoppelt. Im Einzelnen muss der Kleinunternehmer mittels jährlicher Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt nachweisen, dass der Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 Euro und im laufenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich nicht höher sein wird als 50.000,00 Euro.
Sind die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG gegeben, ergeben sich für den Kleinunternehmer folgende Rechtsfolgen:
- kein Ausweis von Umsatzsteuer in den (Ausgangs-)Rechnungen, aber Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung;
- kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer;
- Befreiung von der Pflicht zur Abgabe laufender Umsatzsteuervoranmeldungen.
Im Übrigen gelten für Kleinunternehmer die gleichen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung, insbesondere die Angabe einer Steuernummer und fortlaufenden Rechnungsnummer.